
27 Mrz Corona-Krise: Was Startups mit Liquiditätsschwierigkeiten jetzt tun können
Wenn man an Anfang März zurückdenkt, hätte vermutlich keiner gedacht, wie sich die Corona-Situation entwickelt. Nicht nur aus gesundheitlicher, sondern auch aus wirtschaftlicher Sicht ist das Virus für viele Menschen eine Katastrophe. Die Bundesregierung hat ein Hilfspaket in Höhe von 156 Millionen Euro zugesagt – wobei man hier schon mal differenzieren muss, locker gemacht werden nämlich 122,5 Milliarden Euro, der Rest sind fehlende Steuereinnahmen. Die kommen aber den Unternehmen nicht zu Gute, sondern fehlen am Ende in der Staatskasse.
Die Unterstützungen klingen sehr attraktiv. Doch wer sich in den letzten Tagen und Wochen durch die Seiten von BMWI und KfW geklickt hat, hatte vermutlich erst mal ein großes Fragezeichen im Kopf. So ging es uns auch. Darum haben wir an verschiedenen Webinaren teilgenommen, mit Steuerberater und Bankberater gesprochen, um die wichtigsten Fakten für Startups zusammenzutragen. Ein Hinweis an dieser Stelle: Wir sind keine Finanzberater und auch keine offizielle Informationsquelle. Dafür sprechen wir kein Kauderwelsch und möchten euch Informationen liefern, mit denen du dich dann an die entsprechende Stelle wenden kannst.
Was du zuerst machen solltest: Steuerstundungen
Relativ schnell und unkompliziert kannst du beim Finanzamt Steuerstundungen für die Einkommen‑, Körperschaft- und Umsatzsteuer beantragen. Du musst dafür glaubhaft machen, dass die Corona-Krise die fehlende Liquidität herbeigeführt hat. Du schaffst dir damit vorübergehend mehr Luft für deine Finanzen, aber trotzdem muss das Geld an das Finanzamt bezahlt werden. Vorauszahlungen können heruntergesetzt werden, aber auch hier wird am Schluss nichts erlassen. Du verschiebst die Zahlungen also nur.
- Antragsstelle: Finanzamt, hier kannst du selber anrufen oder die Stundungen über deinen Steuerberater beantragen
- Vorteil: Schnelle und kurzfristige Steigerung der Liquidität
- Nachteil: Steuern müssen auf jeden Fall nachgezahlt werden, Umsatzsteuer und Lohnsteuer müssen weiterhin pünktlich gemeldet werden
Wenn es richtig brennt: Soforthilfen bis zu 30.000 Euro
Der Bund stellt für Kleinunternehmer Soforthilfen zur Verfügung. Diese können je nach Bundesland variieren. Damit du diese Soforthilfe beantragen kannst, musst du allerdings im Antrag versichern, dass du einen akuten Liquiditätsengpass aufgrund der Corona-Krise hast. Dein Unternehmen darf sich vor dem 11. März 2020 noch nicht in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.
- Antragsstelle: Länder und Kommunen
- Vorteil: Unterstützung, die nicht zurückgezahlt werden muss
- Nachteil: Wenn dein Unternehmen bereits vor Corona in wirtschaftlichen Schwierigkeiten war, darfst du das Geld nicht beantragen, sonst drohen strafrechtliche Konsequenzen.
Förderkredite bei KfW und Co.
KfW-Sonderprogramm – Konsortialfinanzierungen: Für Startups ist das nicht relevant, da es hier um Finanzierungen ab 25 Millionen Euro geht.
- Antragsstelle: Hausbank, für Gründer sind die Existenzgründerzentren der Sparkasse zu empfehlen – die kennen sich sehr gut aus
- Vorteil: Überbrückung von Liquiditätsengpässen, teilweise tilgungsfreies Jahr
- Nachteil: Das Geld musst du zurückzahlen
Kredite der Landesförderbanken
- Antragsstelle: Hausbank
- Vorteil: Im Vergleich zu den KfW-Krediten keine Vorteile für Startups
- Nachteil: Ggf. höhere Zinsen wie die KfW-Kredite
Kurzarbeit beantragen
Das hat vermutlich jeder schon mehrmals gehört, aber wir greifen es trotzdem noch mal auf: Das Kurzarbeitergeld. Durch die neuen Beschlüsse ist es möglich, dass du bereits für 10 Prozent deiner Mitarbeiter Kurzarbeitergeld beantragen kannst. So sparst du dir Arbeitgeberanteile, denn die Beiträge zur Kranken‑, Pflege- und Rentenversicherung auf die ausgefallenen Arbeitsstunden werden von der Bundesagentur für Arbeit übernommen, die Beiträge zur Arbeitslosenversicherung entfallen komplett. Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 Prozent des entgangenen Nettogehalts des Arbeitnehmers, hat dieser Kinder bekommt er 67 Prozent.
- Antragsstelle: Agentur für Arbeit
- Vorteil: Schon ab 10 Prozent der Mitarbeiter möglich, Einsparung der Sozialabgaben ohne Verlust von Mitarbeitern
- Nachteil: Arbeitnehmer erhalten weniger Nettogehalt, Zustimmung der Mitarbeiter muss eingeholt werden
Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit
Diese Förderung wird häufig vergessen, darum weisen wir hier explizit noch mal darauf hin: Wenn du arbeitslos bist und planst, dein eigenes Unternehmen zu gründen, kannst du bei der Bundesagentur für Arbeit einen Gründungszuschuss beantragen. Du musst verschiedene Kriterien erfüllen, unter anderem musst du die Selbstständigkeit hauptberuflich ausüben und seit Beginn noch mindestens 150 Tage Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Der Gründungszuschuss ist die Höhe des zuletzt erhaltenen Arbeitslosengelds + 300 Euro für vorerst sechs Monate. Danach kannst du den Gründungszuschuss weitere neun Monate erhalten.
- Antragsstelle: Agentur für Arbeit
- Vorteil: Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden, Startschuss für deine Selbstständigkeit
- Nachteil: Kriterien müssen erfüllt sein, Vermittlungsfachkraft entscheidet über die Eignung für den Gründungszuschuss
EXIST-Gründerstipendium für Neugründungen
WissenschaftlerInnen aus öffentlichen, nicht gewinnorientierten Forschungseinrichtungen oder Hochschulen, Hochschulabsolventen oder Studenten sowie Gründerteams bis maximal drei Personen können das EXIST-Gründerstipendium beantragen. Voraussetzung ist eine innovative, technologieorientiere oder wissenschaftliche Idee in Form eines Produkts oder einer Dienstleistung. Das Gründerstipendium gewährt zwischen 1.000 bis 3.000 Euro Zuschuss pro Monat zum Lebensunterhalt. Außerdem werden bis zu 30.000 Euro Sachausgaben und Coaching-Leistungen bis 5.000 Euro gefördert. Das Ganze geht ein Jahr.
- Antragsstelle: Über Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen
- Vorteil: Bis zu 3.000 Euro Lebensunterhaltszuschuss pro Monat pro Gründer
- Nachteil: Unternehmen darf zum Zeitpunkt der Antragsstellung noch nicht gegründet sein
Gute Idee? Bewirb dich bei Wettbewerben!
Egal ob du schon gegründet hast oder noch nicht: Nutze die Chance und bewirb dich bei Gründer- und Businessplanwettbewerben – insbesondere, wenn du gerade sowieso mehr Zeit als üblich hast. Denn hier kannst du Gewinne bis zu 100.000 Euro abräumen. Das ist besser als jeder Kredit, denn das Geld darfst du behalten und erntest darüber hinaus auch noch Aufmerksamkeit für dein Unternehmen.
- Antragsstelle: Eine Übersicht über Businessplanwettbewerbe und die Teilnahmebedingungen findest du zum Beispiel hier.
- Vorteil: Prämien im sechsstelligen Bereich, eine Menge Aufmerksamkeit
- Nachteil: Zeit für Businessplan-Ausarbeitung und Pitch vor Ort
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